SPD-Antrag: Beitragsfreiheit für die Betreuung in den Kindertagesstätten der Gemeinde

Als SPD Rommerskirchen sprechen wir uns für eine Ausdehnung der Beitragsfreiheit in der Kita-Betreuung aus. Deshalb haben wir für die Sitzung des Gemeinderates am 23. Januar 2020 folgenden Prüfantrag eingebracht:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wir in Rommerskirchen wissen es und handeln auch danach – Unsere Kinder sind unsere Zukunft und deren Bildung ist der Schlüssel zu Erfolg und Wohlstand und Weiterentwicklung!

Nach Daten der Bertelsmann-Stiftung besuchen in Deutschland knapp 94 % aller Kinder zwischen drei und sechs Jahren einen Kindergarten. Wir wissen auch aus eigener Anschauung, dass heute Kinder deutlich früher als in älteren Generationen in den Kindergarten kommen, um hier betreut und umsorgt zu werden, aber auch gemeinsam mit den anderen Kindern zu lernen und zu spielen.

Wir – Bürgermeister, Rat und Verwaltung – investieren seit vielen Jahren in die erfolgreiche Zukunft unserer Kinder und in deren Bildung. Das gilt sowohl für unsere Grundschulen, als auch für unsere Kitas. Unsere prosperierende Gemeinde verlangt regelmäßig nach erweiterten Kapazitäten auch im KiTa-Bereich. So bauen wir gerade unsere neue Kita „Kleine Weltentdecker“, die das Angebot bereits im nächsten KiTa-Jahr 2020/21 erweitern wird. Wir halten so mit unserem wachsenden Angebot Schritt mit der ständig steigenden Nachfrage nach Betreuungsangeboten!

Für uns als SPD-Fraktion ist klar, dass es staatliche Aufgabe ist, allen Kindern möglichst gleiche Bildungschancen zu ermöglichen, ganz unabhängig vom jeweiligen Einkommen der Eltern!

Neben der Investition in die Einrichtung und Ausstattung unserer Kitas ist uns aber auch zunehmend eine steigende Gebührenfreiheit wichtig.

Im föderal aufgebauten Deutschland wird auch die Frage nach Kita-Gebühren in den einzelnen Bundesländern und auch zwischen Kommunen in einzelnen Bundesländern ganz unterschiedlich beantwortet.

Als erstes Bundesland schafft Berlin im kommenden Kita-Jahr 2020/21 die Kita-Gebühren komplett ab. In Rheinland-Pfalz gibt es bereits seit 2010 keine Kita-Gebühren mehr für Kinder ab 2 Jahren. In Niedersachsen und Hessen wird es ab August 2020 keine Gebühren mehr für Kinder ab 3 Jahren geben.

Auch in unserem Bundesland NRW tut sich im kommenden Kita-Jahr 2020/21 etwas hinsichtlich Gebührenfreiheit! Das Anfang 2019 durch den Bund erlassene Gute-Kita-Gesetz bringt gemeinsam mit der ab August 2020 in Kraft tretenden KiBiz-Reform, neben weiteren Möglichkeiten zur Steigerung der Qualität, auch den nächsten Schritt in die allmähliche Beitragsfreiheit!

Gemeinsam mit vielen Müttern und Vätern erwarten wir hier mit dem neuen Kita-Jahr die Gebührenfreiheit auch für das vorletzte Kita-Jahr und dies landesweit! Hier sind Kreisjugendamt und Kreisjugendhilfeausschuss im Rahmen einer effizienten und effektiven wie unmittelbaren Umsetzung gefordert. Wir gehen aber davon aus, dass diese ihrer Verantwortung auch gerecht werden.

Einige Kommunen sind auch in NRW schon weiter, u.a. auch unsere Landeshauptstadt Düsseldorf. Hier ist auch bereits das drittletzte Kita Jahr beitragsfrei.

Wir als SPD-Fraktion bitten daher um Prüfung, ob die Gemeinde Rommerskirchen dem Beispiel der Landeshauptstadt folgen kann und die Beitragsfreiheit für das dann drittletzte Kita-Jahr im Kita-Jahr 2021/22 einführen kann.

Zugleich wird gebeten zu prüfen, inwieweit man auch für weitere mögliche Kita-Jahre auf der Zeitachse Gebührenfreiheit herstellen bzw. zeitlich befristet zumindest höhere Einkommensgrenzen festlegen kann.

Der Rat der Gemeinde Rommerskirchen möge beschließen:

Die Verwaltung wird in enger Abstimmung mit dem Kreisjugendamt und dem Kreisjugendhilfeausschuss gebeten zu prüfen, ob im Zuge der Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes in Verbindung mit der KiBiz-Reform zum 1. August 2020 auch in Rommerskirchen das zweitletzte Kita-Jahr gebührenfrei gestellt werden wird. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die Gebührenfreiheit der drei letzten Kita-Jahre spätestens mit Beginn des Kita-Jahres 2021/22 zum 1. August 2021 zu planen. Über die Möglichkeiten und dadurch entstehenden gemeindeeigenen Kosten sind der Bildungsausschuss und der Rat der Gemeinde Rommerskirchen frühzeitig zu informieren. Notwendige Entscheidungen durch die Gremien bzw. dazu notwendige Abstimmungen mit dem Kreisjugendamt sind zeitgerecht einzuleiten. Sollte es hier zu möglichen Verzögerungen in der Umsetzung kommen, ist hierzu unmittelbar im Rat zu berichten.

Wir bitten den Prüfauftrag in der kommenden Sitzung des Gemeinderates am 23. Januar 2020 auf die Tagesordnung zu setzen und zur Entscheidung zu bringen. Die Ausführung und intensive Beratung und Begleitung der Ergebnisse soll dann im Bildungsausschuss erfolgen. Hierzu sollten auch im Bedarfsfalle Vertreter des Kreisjugendamtes mit einbezogen werden.