SPD kritisiert Haltung des Landrates zu Mindestlöhnen

SPD im Rhein-Kreis Neuss begrüßt Einführung des Tariftreuegesetzes

Der Vorstand der SPD im Rhein-Kreis Neuss begrüßt das im Mai in Kraft tretende neue Tariftreue- und Vergabegesetz NRW:

„Die zukünftige Rechtslage in NRW stellt sicher, dass keine öffentlichen Aufträge mehr an Unternehmen vergeben werden, die Löhne unterhalb von 8,62 € pro Stunde zahlen“, erklärt der SPD-Kreisvorsitzende Klaus Krützen. „Bisher hatten wir mitunter die paradoxe Situation, dass Unternehmen, die ihre Dienstleistungen durch Dumpinglöhne billiger anbieten konnten als die Konkurrenz dafür auch noch mit öffentlichen Aufträgen belohnt wurden. Es ist gut, dass dies durch das Tariftreuegesetz zukünftig nicht mehr möglich sein wird.“

„Die SPD-Kreistagsfraktion setzt sich bereits seit Jahren dafür ein, dass der Rhein-Kreis Neuss seine Post nicht mehr durch das Unternehmen TNT zustellen lässt“ erläutert der Kreistagsabgeordnete Denis Arndt. „Anstatt dem für Briefzusteller eigentlich maßgeblichen Mindestlohn von 9,80 € zahlt TNT seinen Mitarbeitern nur 7,60 € pro Stunde. Leider war dies für Landrat Hans-Jürgen Petrauschke kein Hindernis, dieses Unternehmen im vergangenen Jahr erneut mit der Zustellung der Kreispost zu beauftragen“ so der Sozialpolitiker der SPD-Kreistagsfraktion.

„Gemeinsam mit anderen CDU-Landräten hat sich Herr Petrauschke über den Landkreistag NRW gegen das Tariftreuegesetz ausgesprochen“ erläutert der Rommerskirchener SPD-Kreistagsabgeordnete Martin Mertens. „Viele Menschen, die bei Dumpinglohnunternehmen beschäftigt sind, beziehen als so genannte ‚Aufstocker‘ zusätzlich Hartz-IV-Leistungen. Damit werden die öffentlichen Haushalte massiv belastet, während sich Billiglohnunternehmer die Taschen voll stopfen. Das kann eigentlich auch nicht im Interesse von Landrat Petrauschke sein“ wundert sich Mertens.

Dem Vorwurf Petrauschkes, das Tariftreuegesetz führe zu mehr Bürokratie, widersprechen Krützen, Arndt und Mertens:
„Unternehmen müssen nur einmal für einen längeren Zeitraum nachweisen, dass sie die Auflagen erfüllen und nicht für jeden einzelnen Auftrag Nachweise erbringen. Zudem unterstützt das Land die Kommunen und Kreise bei der Auftragsvergabe.“