Der Rat der Gemeinde Rommerskirchen hat sich in seiner Novembersitzung 2018 mit den Möglichkeiten und Grenzen der Abschaffung der Straßenbaubeiträge – kurz STRABS – beschäftigt.
Aktuell ist NRW das letzte Westdeutsche Bundesland, welches die Städte und Gemeinden verpflichtet, die Abgabe gemäß § 8 Absatz 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) NRW zu erheben. Werden also bei vorhandenen Straßen, Wegen und Plätzen zum Beispiel Fahrbahn, Geh- oder Radweg, Parkstreifen oder Beleuchtung erneuert, verbessert oder erweitert, ist aktuell der Beitrag zu zahlen. Von diesen Abgaben sind nicht nur Eigentümer, sondern im Rahmen der Umlage auch Mieter gleichermaßen betroffen. Weiterlesen →