Gemeinderat verabschiedet Resolution gegen Konverterbau

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Auf Initiative der SPD-Fraktion wurde in der letzten Ratssitzung am 29. Januar mit breiter Mehrheit eine Resolution gegen den Bau eines Konverters auf dem Gebiet der Gemeinde Rommerskirchen verabschiedet. Mit den Stimmen von SPD, UWG, FDP und Bündnisgrünen sowie einer Stimme aus der Opposition wurde damit ein deutliches Zeichen gesetzt. Die Resolution fordert den Vorsitzenden, Herrn Landrat Hans-Jürgen Petrauschke, sowie die Mitglieder des Regionalrates im Regierungsbezirk Düsseldorf dazu auf, den Regionalplan zu ändern und den Bau des Konverters auf der s.g. Dreiecksfläche in Kaarst zu ermöglichen. Der Standort Kaarst ist mit einem Abstand von mehr als 1300 Metern zur Wohnbebauung der bestgeeignete Standort für solch ein Bauwerk.

Erneuerung der Resolution des Rates der Gemeinde Rommerskirchen gegen den Bau eines Konverters auf dem Gebiet der Gemeinde Rommerskirchen

Im Dezember 2012 hat der Rat der Gemeinde Rommerskirchen erstmals gegen den Bau eines Konverters auf dem Gebiet der Gemeinde Rommerskirchen Stellung bezogen, nachdem im Zuge des Widerstandes der Meerbuscher Bevölkerung auch erstmals Rommerskirchen als alternativer Standort in den Fokus der Aufmerksamkeit gerückt ist. Der Widerstand in Meerbusch-Osterath hat in der Zwischenzeit Erfolg gehabt, der damals ins Auge gefasste Standort kommt nicht mehr in Frage.

Der Rat der Gemeinde Rommerskirchen ist sich auch weiterhin der Wichtigkeit der nationalen Energiewende bewusst und steht dem Ausbau der Stromtrassen für die Einspeisung von Erneuerbaren Energien grundsätzlich positiv gegenüber.

Anfang Dezember 2014 hat die Firma Amprion, die sich für Planung und Bau des Konverters verantwortlich zeigt, bekannt gegeben, dass sie den inzwischen ins Gespräch gebrachten Standort in der s.g. „Dreiecksfläche“ Kaarst für den geeigneten Standort hält. Als Ausweichstandort habe man ein Gelände bei Gohr ausgewählt.

Das Gelände in Kaarst ist im Regionalplan zurzeit noch für den Abbau von Kies vorgesehen. Solange der Regionalplan in seiner bisherigen Fassung Gültigkeit hat, ist also der Ausweichstandort für die Planung des Konverters maßgeblich. Eine Änderung obliegt dem Regionalrat des Regierungsbezirks Düsseldorf.

Der mögliche Standort ist nur wenige hundert Meter von der Wohnbebauung der Ortschaft Widdeshoven entfernt. Für die Einwohner Widdeshovens müssen die gleichen guten Gründe gegen die Konverteranlage in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung gelten, wie in anderen Kommunen.

Die o.g. Fläche in Kaarst bietet mit einer Entfernung von ca. 1300 Metern den größten Abstand zur nächstgelegenen Wohnbebauungen.

Der Rat der Gemeinde Rommerskirchen fordert daher den Vorsitzenden sowie die Mitgleider des Regionalrates Düsseldorf dazu auf, sich aktiv für die Bedürfnisse der Einwohner der Gemeinde Rommerskirchen einzusetzen und die Änderung des Regionalplanes unter der bereits erfolgten Berücksichtigung der Bürgerinteressen von Kaarst und Umgebung voranzutreiben, um den Bau des Konverters auf der Kaarster Dreiecksfläche zu ermöglichen.